AGB
ALLGEMEINE KURS- UND VERMIETBEDINGUNGEN
KITESURFING-SPO
Inh. Markus Hilbert
Graureiherweg 5
25836 Garding
§1 KURSTEILNEHMER- UND MIETERKREIS
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurfkursen und Voraussetzung für die Miete von Kitesurfausrüstung ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es wird angeraten, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt.
§2 ANMELDUNG / BUCHUNG
Die Anmeldung zu den Kitesurfkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Für die Teilnahme an den Kursen können im Vorfeld per E-Mail, über das Buchungsportal unserer Internetseite oder schriftlich vor Ort verbindliche Reservierungen von Kursplätzen zu festen Terminen vorgenommen werden. Neben der schriftlichen Anmeldung erfolgt diese in Regel durch Zahlung der kompletten Kursgebühr auf unser Konto bei der VR Bank Westküste (IBAN: DE26 2176 2550 0009 1675 44 und BIC: GENODEF1HUM)
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des / der gesetzlichen Vertreter(s) beizubringen.
§ 3 RÜCKTRITT / STORNIERUNG
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, sind (in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB) als Schadensersatz für die von Kitesurfing-SPO getätigten Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer / Mieter nicht gestellt wird:
Stornierung bis 1 Monat vor Kursbeginn: 15,00 € pro gebuchtem Teilnehmer
Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Kurstermin: 30% des Gesamtpreises
Stornierung innerhalb 1 Woche vor Kurstermin: 50% des Gesamtpreises
Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Kurstermin: 100% des Gesamtpreises
Um einen etwaigen Verlust der Kursgebühren durch eine Absage der Teilnahme auf Grund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Kitesurfing-SPO behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Kitesurfkurses nicht erreicht wird, der Kurs auf Grund von Erkrankung der Lehrkraft oder widrigen Wind- und Wetterbedingungen ausfallen muss. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Kitesurfausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Bereits gebuchte Kurse können in diesem Fall entweder auf einen anderen Termin umgebucht werden oder es erfolgt eine vollständige Rückzahlung der Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei mangelnder Teilnehmerzahl behält sich Kitesurfing-SPO vor, statt den Kurs abzusagen – aber aufgrund des dadurch verbesserten Betreuungsverhältnisses, die zu leistende Kursstundenanzahl anzupassen.
Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht.
§4 Wetterbedingte Einflüsse auf die Leistungserbringung
Sollten auf Grund von Wind- und Wetterbedingungen, welche von Kitesurfing-SPO nicht beeinflusst werden können, Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer eventuell noch nicht erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Auf Wunsch erfolgt für noch nicht erbrachte Kurszeiten eine anteilige Auszahlung der Kursgebühr.
§5 MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
§6 SICHERHEIT / DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Während der Kurse sind Helme zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
§7 SORGFALTSPFLICHT
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Kitesurfausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer / Mieter verpflichtet, die ihm überlassene Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer / Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Kitesurfausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers / Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers / Mieters.
§8 HAFTUNG
Kitesurfing-SPO haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung.
Kitesurfing-SPO ist haftpflichtversichert. Der Versicherer ist die Provinzial. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 10.000.000 Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 10.000.000 Euro; Umweltschäden bis zu einem Deckungsumfang von 250.000 Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer / Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, die Kitesurfausrüstung wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Ausrüstungen und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer / Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
§9 ZUSÄTZLICHE VERMIETBEDINGUNGEN
Kitesurfing-SPO ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurfausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Wind- und Wetterbedingungen vom Vermieter als ungeeignet oder gefährlich eingeschätzt werden. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der VDWS oder IKO Kitesurflizenz, mangelnde Beherrschung des Kites, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Nutzung der Kitesurfausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.